Dieser Artikel soll sowohl bereits ausgebildeten Rettungsschwimmern eine Wiederholung der Baderegeln – möglicherweise sogar eine Vertiefung der Inhalte – ermöglichen, als auch den Ausbildern Rettungsschwimmen Verknüpfungen zu den Inhalten der Ausbildung Rettungsschwimmen stichpunktartig aufzeigen.
Achte auf die Wassertemperatur!
Die Wassertemperatur kann horizontal und vertikal stark variieren. Daher sollte, insbesondere bei unbekannten Gewässern z. B. im Urlaub, fachkundiger Rat bzgl. der Gewässereigenheiten eingeholt werden. Eine Prüfung der Wassertemperatur sollte an mehreren Stellen am Ufer in mindestens 50 cm Wassertiefe (und auch während des Schwimmens) durchgeführt werden.
Springe nie erhitzt ins Wasser!
Kühle Dich vorher ab! Zum Verständnis sind Kenntnisse über die Wärmeregulation des Körpers unerlässlich (Weit- und Engstellung der Blutgefäße; Wirkung von Nikotin / Alkohol). Thematik auch für Ausflüge mit dem (Schlauch-)Boot oder Luftmatratze relevant. Auch die Gefahren eines langen Sonnenbades auf der Luftmatratze können erläutertwerden: bei vielen Matratzen erfolgt von unten Kälteeinwirkung (Wassertemperatur!),von oben dagegen starke Wärmeeinwirkung (Sonnenstrahlung!) auf den Körper -> starke Kreislaufbelastung -> während des Sonnenbadens öfter mit Wasser abkühlen bzw. auf der Luftmatratze nicht lange Sonnenbaden!
Bade nicht mit vollem Magen!
Thematische Anknüpfung an die vorherige Baderegel (Blutkreislauf!). Die vorhandene Blutmenge bzw. der Blutkreislauf kann nicht alle Körperfunktionen gleichzeitig bedienen. Beim Verdauen üppiger Mahlzeiten verstärkt Zirkulation im Magen-Darm-Trakt (Pfortaderkreislauf!), weniger in den Muskeln der Arme/Beine -> Verkrampfungsgefahr. Ferner Müdigkeit („Gehe nicht übermüdet ins Wasser“). Diese Baderegel untersagt nicht ausreichendes Trinken von Mineralwasser an warmen Sommerbadetagen bzw. eine maßvolle Ernährung, um bei Kräften zu bleiben.
Gehe nicht übermüdet ins Wasser!
Ein übermüdeter Körper ist u. a. hinsichtlich seiner Reaktionsfähigkeit geschwächt (beim Schwimmen oder Wassersport relevant) und hat daher eine mangelnde Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen bzw. darauf zu reagieren. Da der Blutkreislauf oft nichtzu 100% belastbar ist, steigt die Gefahr z. B. von Unterkühlung und Muskelkrämpfen.
Schwimme oder tauche nie im Bereich von Sprunganlagen!
Verletzungsgefahr insbesondere von Kopf / Wirbelsäule für den „Schwimmer unter einer Sprunganlage“ und den Springer. Selbst ohne „chirurgische Verletzungen“ können beide durch den Aufprall bewusstlos werden und ertrinken. Verhaltensregeln für den Springer: Vor dem Sprung vergewissern, dass die Wasserfläche „unten“ frei ist; nicht seitlich springen; nach dem Sprung selbst das Gebiet schnell verlassen. Zu Sprunganlagen zählen z. B. auch Startblöcke!
Bleib weg von Wasserfahrzeugen!
Mit Wasserfahrzeugen sind neben großen Schiffen auch kleinere Wasserfahrzeuge Sportboote) gemeint. Der „unachtsame Bootsmann“ stellt eine gedankliche Verknüpfung zu unachtsamen Surfern dar. Hauptsächlich beinhaltet die Abbildung jedoch die Problematik des „toten Blickwinkels“. Ergänzend können weitere Gefahren durch größere Wasserfahrzeuge(Berufsschifffahrt) erläutert werden: Sogwirkung am Schiffsrumpf hin zur Schiffsschraube, langer Bremsweg insbesondere bei Fahrtrichtung des Schiffes in Fließrichtung des Wassers, mangelnde Ausweichmöglichkeit aufgrund von ausgebaggerten Schifffahrtsrinnen.
Dr. Wolfgang Behr – Landesausbilder Rettungsschwimmen der Wasserwacht Bayern. Artikel veröffentlicht in der Aqua 02/2004