23. Juli 2016

Rettungstaucher

AUSBILDUNG RETTUNGSTAUCHEN

Jeder Rettungsschwimmer ein Rettungstaucher!

Unserem Leitspruch „Jeder Rettungsschwimmer ein Rettungstaucher“ folgend, bilden wir unsere Rettungsschwimmer durch eigene ÖWR Tauchlehrer zu Rettungstauchern aus. Vorbedingungen sind der Retterschwimmschein, eine aktive Mitarbeit in den Bereichen und der Schnorchelschein 1. Stufe. Auch ein Quereinstieg mit einem extern erworbenen Tauchbrevet eines anerkannten Tauchverbandes ist möglich.

In unserem Regelwerk (den ÖWR Tauchrichtlinien) haben wir eine Mindestanzahl an Tauchgängen und eine minimale Unterwasserzeit festgelegt. Wenn alle Prüfungstauchgänge positiv abgelegt wurden, hat man die erste Stufe der Tauchausbildung abgeschlossen. Sicherheit in der Ausbildung hat für uns den höchsten Stellewert.

Jugendtauchschein (beaufsichtigter Taucher)

Vorbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die Absolventen des Schnorchelscheins 2. Stufe sind. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 4 Tauchgängen (zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10 und 12 m) im Ausmaß von insgesamt 1,5 Pressluftstunden zu erbringen.

Grundtauchschein (selbständiger Taucher*)

Voraussetzungen: Einstiegstest (über theoretisches Tauchwissen), Vollendung des 18. Lebensjahres, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als drei Jahre), Sporttauchschein, Besitz des Retterscheines (Schwimmen), Teilnahme an den Seminaren: Tauchnotfall, Suchen-und Orientieren, Tauchpraxis.

Prüfungsumfang: schriftliche Prüfung über die Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchrichtlinien in der ÖWR und eine praktische Prüfung: Anwendung des Gelernten in einem Prüfungsszenarium.

Leistungstauchschein (Tauchgruppenleiter**)

Voraussetzungen: Vollendetes 18. Lebensjahr, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre), 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines *, mindestens 60 Tauchgänge (davon 40 nach Erwerb des ÖWR-Tauchscheines *)

Teilnahme an den Seminaren: Heben und Bergen, Leinentauchen (Pflichtseminare) und ein Wahlseminar aus: Vollgesichtsmaskentauchen oder Flusstauchen

Prüfungsumfang: schriftliche Prüfung über die Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchrichtlinien in der ÖWR (erweiterte Kenntnisse), Praktische Prüfung ( über 2 Tage): Tauchnotfall, Heben und Bergen, Suchen und Orientieren,  Gruppenleiterqualifikationen

Tauchlehrassistent (Tauchausbilder 1. Stufe***)

Voraussetzungen: 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines **, 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre), mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen)

Prüfungsumfang: 4 Tagesseminare mit den Themen: Tauchmedizin, Tauchphysik, Gerätekunde, Richtlinien der ÖWR mit praktischen Elementen zu UW-Suchmustern, Nachttauchen, Einsatzübung. Beim Seminar ist ein 15 Min. Lehrauftritt zu einem im Vorfeld zugeteilten Thema mittels PowerPoint abzuhalten.

Praktische Prüfung: Verhalten des Tauchers unter Führungsarbeit, Überprüfung der praktischen Fähigkeiten (siehe Ausbildungsrichtlinien der ÖWR „Grimm-Skriptum für Rettungstauchausbildung in der ÖWR“)

ÖWR Tauchlehrer * (Tauchausbilder 2. Stufe)

Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).

 

ÖWR Tauchlehrer ** (Tauchausbilder 3. Stufe)

Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).

 

ÖWR Tauchlehrer *** (Senior Tauchausbilder)

Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.

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